„lernen leicht gemacht“
Unter diesem Motto geben Schüler*innen des BORG Götzis anderen Schüler*innen Nachhilfe.
Eure Vorteile:
- Schüler*innen, die Förderunterricht geben, kennen die jeweilige Unterrichtssituation (Klassensituation, Lehrer/innen).
- Faire Kosten durch die finanzielle Unterstützung des Elternvereins
- Organisation, Verwaltung und finanzielle Unterstützung laufen über die Schule
Voraussetzungen und Durchführung:
- Die Nachhilfe wird für Schüler*innen mit der Note „Genügend“ oder „Nicht genügend“ unterstützt; in Ausnahmefällen (Anraten des Fachlehrers bzw. Genehmigung der Direktion) für Schüler/innen mit der Note „Befriedigend“.
- Eine Liste der Fächer mit den jeweiligen Nachhilfegeber*innen wird in den Klassen, auf Teams und am Monitor kundgetan. Das Antragsformular auf Förderung ist im Sekretariat erhältlich.
- Für eine Förderung muss die Nachhilfe bzw. der Lehrstoff mit dem/der Fachlehrer*in abgesprochen und für sinnvoll erachtet werden.
- Für eine Förderung durch den Elternverein muss vor Beginn der Nachhilfe das ausgefüllte Antragsformular (Unterschrift des/der Fachlehrer*in nicht vergessen) im Sekretariat durch den Direktor oder die Sekretärin genehmigt werden.
Bezahlung:
- Der/die Nachhilfegeber*in erhält für 60 Minuten einheitlich 10 €.
- Der/die Nachhilfeempfänger*in zahlt dem/der Nachhilfegeber*in vorab den vollen Stundensatz von 10€. Nach Ablauf der Nachhilfe erhält der Nachhilfeempfänger die Förderauszahlung bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars im Sekretariat.
- Eine Mitgliedschaft im Elternverein ist für die Förderung nicht Voraussetzung, wird jedoch begrüßt.
- Die Förderzusage ist auf maximal 10 Stunden pro Antrag beschränkt.
Weitere Richtlinien:
- Eine Förderung der Nachhilfestunden wird nur bei Einzelunterricht gewährt.
- Der/die Erziehungsberechtigte des Nachhilfeempfängers/der Nachhilfeempfängerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die genommenen Nachhilfestunden. Es werden nur Stunden gefördert, die vom Erziehungsberechtigten bestätigt worden sind.
- Eine Verlängerung der Nachhilfe über die 10 Erststunden hinaus setzt eine positive Veränderung der schulischen Leistungen des Nachhilfeempfängers voraus. Dies zu beurteilen obliegt dem/derFachlehrer*in.
- Missbräuchlich verwendete bzw. erworbene Fördergelder aus dieser Aktion können vom Elternverein BORG Götzis zurückverlangt werden. Stand April 2021
Antrags- und Abrechnungsformular für die Förderung "Schüler helfen Schülern"