... unter diesem Motto geben Schüler*innen des BORG Götzis anderen Schüler*innen Nachhilfe.
Eure Vorteile:
- Schüler*innen, die Förderunterricht geben, kennen die jeweilige Unterrichtssituation (Klassensituation, Lehrer*innen).
- Faire Kosten durch die finanzielle Unterstützung des Elternvereins
- Organisation, Verwaltung und finanzielle Unterstützung laufen über die Schule.
Voraussetzungen und Durchführung:
- Eine Liste der Fächer mit den jeweiligen Nachhilfegeber*innen wird in den Klassen, auf Teams und auf der Homepage kundgetan. Das Antragsformular auf Förderung ist im Sekretariat erhältlich oder kann von der Homepage heruntergeladen werden.
- Für eine Förderung durch den Elternverein sollte vor Beginn der Nachhilfe das ausgefüllte Antragsformular (Unterschrift des/der Fachlehrer*in nicht vergessen) im Sekretariat durch den Direktor oder die Sekretärin genehmigt werden.
Bezahlung:
- Der/die Nachhilfegeber*in erhält für 50 Minuten einheitlich 10 €.
- Der/die Nachhilfeempfänger*in zahlt dem/der Nachhilfegeber*in vorab den vollen Stundensatz von 10 €. Nach Ablauf der Nachhilfe erhält der Nachhilfeempfänger die Förderauszahlung bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars im Sekretariat.
- Eine Mitgliedschaft im Elternverein ist für die Förderung nicht Voraussetzung, wird jedoch begrüßt.
- Die Förderzusage ist auf maximal 10 Stunden pro Antrag beschränkt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. (Voraussetzung dafür ist, dass sich die schulische Leistung verbessert hat.)
Weitere Richtlinien:
- Der/die Erziehungsberechtigte des Nachhilfeempfängers / der Nachhilfeempfängerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die genommenen Nachhilfestunden.
- Missbräuchlich verwendete bzw. erworbene Fördergelder aus dieser Aktion können vom Elternverein BORG Götzis zurückverlangt werden.
Stand November 2022