Hausordnung
In Kraft ab 1. Juni 2023 am BORG Götzis (mit Beschluss des SGA am 31.Mai.2023)
Präambel:
Die vorliegenden Verhaltensvereinbarungen gelten für alle in der Schule agierenden Personen, gelten bei allen Schulveranstaltungen und bauen auf den gesetzlichen Regelungen im Schulunterrichtsgesetz und in der „Verordnung betreffend die Schulordnung“ auf. Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern schaffen ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und somit die Grundlage für erfolgreiches Lernen. Es liegt an jeder und jedem, dieses lernfreundliche Klima zu unterstützen und zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, halten wir uns an diese Richtlinien (in Anlehnung an die Charta der Initiative „Wohlfühlzone Schule“):
- Wir begreifen Schule als einen gewaltfreien, gesundheitsfördernden Ort der Gemeinschaft.
- Wir gestalten den Unterricht schülerzentriert und partizipativ.
- Wir begegnen einander respektvoll, freundlich und hilfsbereit und schaffen somit einen Ort der sozialen Verantwortung und des demokratischen Miteinanders.
- Wir lehnen Diskriminierung in jeder Form ab und setzen uns konsequent für Gleichbehandlung ein.
- Wir begrüßen Vielfalt als eine Bereicherung für das individuelle wie gemeinschaftliche Leben.
- Wir stärken unsere Selbst- und Sozialkompetenz, indem wir miteinander reden und sowohl soziale Verantwortung als auch demokratisches Miteinander als unsere Leitgedanken sehen.
- Wir bemühen uns darum, in den Pausen direkt und persönlich und weniger online miteinander zu kommunizieren, um unser schulisches Zusammenleben zu fördern.
- Schüler/innen befinden sich beim Läuten im jeweiligen Unterrichtsraum. Im Falle eines Zuspätkommens ist dieses zu begründen.
- Die Klassensprecherin/der Klassensprecher informiert die Direktion, falls eine Lehrperson nach 5 Minuten noch nicht anwesend ist.
- Schüler/innen sind für den jeweiligen Unterricht gut vorbereitet, haben das nötige Unterrichtsmaterial dabei und beteiligen sich aktiv am Unterricht.
- Während des Unterrichts ist Trinken (Wasser empfohlen) erlaubt, nicht aber Essen.
- Leistung wird generell ehrlich und nur unter Zuhilfenahme der erlaubten Mittel erbracht und nicht vorgetäuscht.
- Versäumter Stoff ist verbindlich nachzuholen.
- Wir hören einander zu, lassen einander ausreden und begegnen uns respektvoll.
- Sollte das positive Miteinander gestört sein oder individueller Gesprächsbedarf bestehen, können Schüler/innen sich jederzeit vertrauensvoll an das Personal (KV, Lehrpersonen, Social Networker, Schulärztin, Direktor) wenden.
- Zwei Klassenordner/innen werden wöchentlich durch den KV eingeteilt. Sie sorgen dafür, dass bei Unterrichtsbeginn jeder Stunde die Tafel gereinigt, dass am Ende eines Unterrichtstages das Licht im Klassenraum gelöscht ist und die Fenster geschlossen sind. Weitere Aufgaben sind Vereinbarungssache mit dem jeweiligen Klassenvorstand.
- An Freitagen ist nach der letzten Unterrichtsstunde aufzustuhlen.
- Verbindlichkeiten wie Abwesenheitsentschuldigungen und Einzahlungen sind fristgerecht zu leisten.
- Schüler/innen, welche verhindert sind am Unterricht teilzunehmen, sollen von den Erziehungsberechtigten telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (05523/64586) entschuldigt werden. Dies ersetzt die schriftliche Entschuldigung nicht.
- Schüler/innen, welche die Schule während eines Unterrichtstages krankheitsbedingt vorzeitig verlassen müssen, haben sich bei der Lehrperson der vorangehenden oder nachfolgenden Stunde mit Angabe von Gründen abzumelden. Ansonsten gilt die Abwesenheit als nicht entschuldigt.
Allfällige Arzttermine und Ähnliches sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Falls dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, ist im Voraus (mind. 2 Tage davor) ein schriftliches Ersuchen um Freistellung beim Klassenvorstand einzubringen. Ansuchen um Freistellung: auf der Homepage, unter „Downloads“.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Mittagspause erlaubt.
- Schüler/innen haben im gesamten Gebäude Hausschuhe zu tragen. Das Schulpersonal wird gebeten, sich an diesem gemeinsamen Ziel durch das Tragen angemessenen Schuhwerks zu beteiligen.
- Für das Deponieren von Gegenständen wie Schuhen und Bekleidung werden verschließbare Garderobenkästen zur Verfügung gestellt. Der Schlüssel ist bei Verlust zu ersetzen.
- Offene Getränke werden nur in den Pausenbereichen des Erdgeschosses konsumiert und nicht in die Klassenräume gebracht.
- Der Konsum aller Arten von Rauch- und Tabakwaren sowie verwandter Erzeugnisse (z.B. Nikotinbeutel) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Geräte und Mobiliar sind stets schonend zu behandeln. Entstandener Schaden ist von dem Verursacher/der Verursacherin zu ersetzen.
- Für Fahrzeuge steht der Fahrradunterstand zur Verfügung.
Die folgenden Punkte sind der Website der Initiative Saferinternet.at entnommen.
- Basis für den Umgang miteinander in der Schule – on- und offline – ist gegenseitiger Respekt.
- Das Handy ist stumm geschaltet und befindet sich in der Schultasche, es sei denn, die Lehrperson möchte es in den jeweiligen Unterricht einbauen oder eine Erreichbarkeit des Schülers/der Schülerin ist (in Absprache mit den Lehrpersonen) dringend erforderlich.
- Kommt es zu einer Störung des Unterrichts, ist das Gerät der Lehrperson auf Verlangen zu übergeben. Auf diese Weise abgenommene Gegenstände werden nach Beendigung des Unterrichts wieder zurückgegeben.
- Das Nutzen und Verbreiten von illegalen oder für die Schüler/innen ungeeigneten Inhalten ist in der Schule untersagt. Dazu zählen Kindesmissbrauch, rechtsextremistische, gewalthaltige oder pornografische Inhalte.
- Die Internetnutzung darf den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen oder negativ beeinflussen und auch nicht dem Ansehen der Schule/Klasse schaden.
- Urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Filme, Programme, Fotos, …) darf ohne die Zustimmung der Urheber/innen in der Schule nicht genutzt werden. Auch der Download von Dateien für private Zwecke über das Schulnetzwerk ist nicht erlaubt.
- Die übermäßige Nutzung von Speicherplatz oder übermäßiges Drucken sind im Sinne einer reibungslosen Nutzung des Schulnetzwerks sowie eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen zu unterlassen.
- Schüler/innen und auch Lehrende dürfen keine persönlichen Daten anderer frei zugänglich im Internet bekannt geben.
- Es dürfen nur Fotos und Videos von Personen aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen und es eine schriftliche Einverständniserklärung (der Eltern bei nicht volljährigen Schüler/innen) gibt.
- Werden Internet-Inhalte für Referate, Hausübungen o.Ä. verwendet, müssen die betreffenden Passagen gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen werden. Dies gilt auch für KI-generierte Inhalte.
Wenn sich Schüler/innen nicht an die Bestimmungen halten, sollte es zuerst zu einem klärenden Gespräch und einem Appell durch die betroffene Lehrperson kommen. Ändert sich das Verhalten danach nicht, gibt es eine Reihe möglicher Maßnahmen vonseiten der Schule. Welche davon im gegebenen Fall am geeignetsten ist, liegt im Ermessen jeder Lehrerin und jedes Lehrers.
Je nachdem, wie gravierend und anhaltend das Fehlverhalten ist, vergrößert sich der Kreis der Personen, die informiert und hinzugezogen werden sollen (u.a. Eltern, Klassenvorstand, Direktor, Klassenlehrer/innen, Social Networker/in, Elternvertreter/innen, Schüler/innenvertreter/innen, SGA-Mitglieder). Das Ziel ist, dass zielführende und pädagogisch sinnvolle Maßnahmen gemeinsam beraten und fixiert werden.
Beispiele für Fehlverhalten:
- unpünktlicher/unregelmäßiger Schulbesuch
- unentschuldigtes/ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht
- Handys im Unterricht
- Essen während des Unterrichts
- anhaltendes Stören und Schwätzen
- respektloses und verletzendes Verhalten
- Schwindeln bei Prüfungen
- Fälschung von Unterschriften
- keine Einhaltung von (Abgabe-)Terminen
- mangelnde Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude
- Sachbeschädigung
- Gefährdung von Mitschülerinnen oder an der Schule tätigen Personen
- Mobbing
- Rauchen auf dem Schulgelände
- Konsum nicht erlaubter Substanzen
- Weitergabe illegaler Substanzen („Dealen“).
Mögliche pädagogische Maßnahmen
- Schülergespräch
- Kontakt mit Erziehungsberechtigten, Einladung zu einem Gespräch
- Eintrag ins Klassenbuch
- Abnahme des Handys bis Unterrichtsende
- Verschlechterung der Verhaltensnote
- Klassenkonferenz
- im Schulunterrichtsgesetz vorgesehene Maßnahmen wie z.B. Suspendierung oder Androhung auf Ausschluss von der Schule
- Im Falle des Konsums von illegalen Substanzen Hilfestellung gemäß § 13 SMG
- Ausschluss von der Schule bei „Dealen“ von Suchtgift; die Weitergabe illegaler Substanzen ist zur Anzeige zu bringen.
Schulordnung
Die neue Schulordnung ist gültig ab dem 01. September 2024 und legt einen verstärkten Fokus auf das neue Kinderschutzgesetz.